Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.01.2017 - 5 WF 277/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 33 FamFG
Ordnungsgeld gegen Kindeseltern wegen unentschuldigtem Fernbleibens von Gerichtstermin - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ordnungsgeld gegen Kindeseltern wegen unentschuldigtem Fernbleibens von Gerichtstermin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 33
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinen der Kindesmutter in einem Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG - rechtsportal.de
FamFG § 165 ; FamFG § 33 Abs. 3
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinen der Kindesmutter in einem Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Ordnungsgeldbeschluss gegen nicht persönlich erschienene Eltern in Vermittlungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Gießen, 22.08.2016 - 243 F 342/16
- OLG Frankfurt, 20.01.2017 - 5 WF 277/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 1332
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 05.01.2015 - 5 UF 350/14
Anhörungsvorschriften nach §§ 159 ff. FamFG für Verfahren nach § 1674 BGB …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2017 - 5 WF 277/16
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats darf deshalb in Verfahren, in denen von § 160 FamFG die persönliche Anhörung der Kindeseltern vorgeschrieben ist, von einer solchen Anhörung nicht schon deshalb abgesehen werden, weil ein Elternteil dem Termin ferngeblieben ist, sondern es ist zu einem neuen Anhörungstermin zu laden, wobei erforderlichenfalls das persönliche Erscheinen mit den Mitteln des § 33 Abs. 3 FamFG durchzusetzen ist (z.B. Beschluss vom 05.01.2015 - 5 UF 350/14 -, FamRZ 2015, 1521;… vgl. auch Heilmann/Wegner, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, § 160 FamFG Rdn. 17). - OLG Bremen, 26.08.2013 - 2 W 75/13
Zivilprozessrecht - Verhängung eines Ordnungsgeldes; Nichterscheinen trotz …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2017 - 5 WF 277/16
Zum anderen steht der Sanktionierung des Nichterscheinens entgegen, dass die Beteiligten im Termin vom 22.08.2016 eine Zwischenvereinbarung geschlossen haben und damit die Sache trotz des Nichterscheinens gefördert werden konnte (vgl. OLG Bremen, MDR 2014, 562 [OLG Bremen 26.08.2013 - 2 W 75/13] ).